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Rechtliche Vorsorge Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Ehegattennotvertretung
9. März 2022 / 18:00 - 23. Januar 2023 / 20:00
Für den Fall, dass wir aufgrund von Krankheit, Alter, Unfall oder psychische Krise nicht in der Lage sind, unsere personen- und rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen, benötigen wir eine Vorsorgevollmacht (VV), wenn wir eine Betreuerbestellung vermeiden wollen. Der Referent erläutert, wie eine erstellt werden kann, und worin der Unterschied zur Betreuungsverfügung und zur Patientenverfügung besteht. Auch geht er auf die Ehegattenntovertreung ein.
Termine: 09.03.23 18-20 Uhr und 02.11.23 18-20 Uhr
Werner Englert (S.u.B.)