Sie führen eine ehrenamtliche Betreuung? Oder überlegen, es zu tun?
Hier haben wir Informationen zur ehrenamtlichen Betreuung für Sie zusammengestellt
Die ehrenamtliche, rechtliche Betreuung, ein wichtiges und interessantes Ehrenamt
Als rechtliche Betreuer*innen übernehmen Sie ein anspruchsvolles Ehrenamt, sei es als Angehörige*r, als nahestehende Person oder als Fremdehrenamtliche*r. Sie sind wichtig und werden mehr denn je gebraucht! Wir als Betreuungsverein sind für Sie da. Unser Auftrag ist es, Sie kostenlos zu schulen, zu beraten und zu begleiten. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen oder es direkt ansteht, setzten Sie sich gern mit uns in Verbindung. Wir freuen uns sehr über Ihre Bereitschaft zum Engagement und werden Sie gern unterstützen! Und nicht zu vergessen: Behinderung ist kein Behinderungsgrund, das ehrenamt der rechtlichen Betreuung zu übernehmen!
Praxisleitfaden für ehrenamtliche Betreuer*innen – eine echte Hilfe!
Broschüre Rechtliche Betreuung von Menschen mit Behinderung durch Eltern und Geschwister des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Broschüre_ 210x210_final_WEB | Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm.de)
Das Betreuungsrecht als Basis des Betreuungshandelns
Als ehrenamtliche*r Betreuer*in handeln Sie auf der Basis des Betreuungsrechts. Das Betreuungsrecht wurde reformiert und in der aktuellen Form seit dem 01.01.2023 in Kraft.
Die Neuerungen würdigen die anspruchsvolle Tätigkeit, die Sie als Ehrenamtliche Betreuer*innen leisten.
Sie orientieren sich an der Behindertenrechtskonvention (UN BRK). Festgehalten sind die neuen Richtlinien im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Betreuungsorganisationsgesetz (BtoG) und im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG).
Das Betreuungsrecht bezieht sich auf die rechtliche Vertretung von Erwachsenen. Eine Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Volljähriger seine rechtsgeschäftlichen und personenrechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann und dies auf einer Krankheit oder Behinderung beruht (§1814 BGB).
Betreuungshandeln – Orientierung an der Selbstbestimmung der betreuten Menschen
Nach dem Betreuungsrecht unterstützen Sie Betroffene so, dass Sie in deren Sinn handeln, nach deren Wünschen fragen. Höchstmögliche Selbstbestimmung steht betreuten Menschen zu. Das neue Betreuungsrecht hebt die Orientierung an den Rechten und Wünschen der Betroffenen hervor und Sie sind auch gehalten, die Wünsche festzustellen (§1821 Abs. 2 BGB n.F.). Nach diesen Maßgaben zu handeln ist nicht immer leicht, gerade, als Angehörige*r passiert es leicht, in Rollenkonflikte zu geraten. Dafür bietet der S.u.B. für Sie die Möglichkeit der Supervision an.
Betreuungshandeln – Es gilt der Erforderlichkeitsgrundsatz
Die Betreuung orientiert sich an dem Erforderlichkeitsgrundsatz: Nur die Aufgabenbereiche dürfen übernommen werden, die auch in Ihrem Betreuerausweis stehen (§1815 BGB n.F.). Stellvertretungshandeln sollten Sie möglichst vermeiden, stattdessen die Unterstützte Entscheidungsfindung anwenden. Damit ist gemeint darauf zu achten, Betreute nicht zu etwas zu überreden, ihnen Zeit für wichtige Entscheidungen zu geben, und sich selbst zu prüfen, ob man wirklich im Sinn des Betreuten gehandelt hat. Menschen, die sich schwer äußern können oder nicht gelernt haben, zu sagen, was sie möchten, sollen Unterstützung erhalten, dies zu lernen. Dafür benötigen Betreuer*innen ein paar Kenntnisse der Gesprächsführung. Diese können Sie in unserer Schulungsreihe lernen.
Formale Voraussetzungen für ehrenamtliche, rechtliche Betreuer*innen
Die wichtigsten Neuerungen/formalen Voraussetzungen für die ehrenamtliche Betreuung haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Ihre Anbindung an Betreuungsverein/Schulungsauftrag
- Vorlage Polizeiliches Führungszeugnis und Schufa-Auskunft
- Schulungsreihe Betreuungsrecht:
- Neue Module Kommunikation und Unterstützte Entscheidungsfindung
- Neue Struktur – Basis- und Aufbaumodule
Im Folgenden werden die Punkte ausgeführt.
Neu: Ihre Anbindung an uns als Betreuungsverein
Als ehrenamtliche*r Betreuer*in erhalten Sie ab 2023 die Möglichkeit, sich an den Betreuungsverein anzubinden. Sie schließen eine Vereinbarung mit uns, in der festgehalten ist, welche Veranstaltungen Sie zu Ihrer Qualifikation/Auffrischung besuchen mögen. Dies werden wir individuell mit Ihnen besprechen. Die Anbindung soll eine auf Sie zugeschnittene Unterstützung sein, die Ihnen dienlich ist. Fremdehrenamtliche sind stärker aufgefordert, sich an einen Betreuungsverein anzubinden – als Angehörigenbetreuer*in können Sie das, wenn Sie möchten tun, aber Sie müssen nicht. Fremdehrenamtliche sollten das tun.
Wir richten in unserem Verein ein Team Ehrenamt ein, wo der Fachaustausch mit Ihnen und Unterstützung, die Sie benötigen, Platz findet.
Für Sie wird ein*e Verhinderungsbetreuer*in aus dem Betreuungsverein eingesetzt, der/die im Notfall für Sie einspringen kann. Dies gilt insbesondere für längere Zeitfenster, die überbrückt werden müssen, z.B. Lücken, die sich aus Krankheit oder sonstige Notfallsituationen, die länger andauern, ergeben.
Neu: Vorlage Polizeiliches Führungszeugnis und Schufa-Auskunft
Als ehrenamtliche*r Betreuer*in sind Sie ab 2023 dazu verpflichtet, zu Beginn und ab dann alle drei Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis bei Ihrer Betreuungsbehörde vorzulegen sowie eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung, die jeweils nicht älter als drei Monate sein sollen. Diese Nachweise dienen als Schutz für Sie. Sie dokumentieren Ihre „Eignung und Zuverlässigkeit“ (§21 BtoG). Die Vorlage entfällt im Fall der Ehegattennotvertretung (s. Button Neues Betreuungsrecht).
Schulungsreihe für ehrenamtliche Betreuende
Ehrenamtlichen Betreuer*innen wird empfohlen, die Schulungsreihe Hessisches Curriculum Betreuungsrecht zu besuchen, die im Landkreis Marburg-Biedenkopf durch die hier bestehenden drei Vereine, so auch vom S.u.B. jährlich angeboten wird. Angehörigenbetreuer*innen sind nicht verpflichtet, daran teilzunehmen, wir empfehlen das aber dringend! Fremdehrenamtliche müssen an der Schulungsreihe teilnehmen, um als ehrenamtliche*r Betreuer*in tätig werden zu können. Dieses wird im Landkreis Marburg-Biedenkopf schon viele Jahre so gehandhabt und stärkt die Qualität von ehrenamtlichen Betreuungen.
Neu: Module Kommunikation und Unterstützte Entscheidungsfindung
Die Schulungsreihe Hessisches Curriculum Betreuungsrecht ist neu überarbeitet worden und hat eine neue Struktur bekommen. Viele ehrenamtliche Betreuer*innen haben in den letzten Jahren an unseren Schulungsreihen und denen der Kolleg*innen im Landkreis teilgenommen. Sie ist um zwei Module ergänzt worden: Sie lernen in einem zusätzlichen Modul mehr über Kommunikation. Darüber hinaus ist die Unterstützte Entscheidungsfindung als neues Modul eingefügt worden: Wie spreche ich, damit mein Betreute*r seine Wünsche herausfinden und Entscheidungen treffen kann. Es soll so wenig stellvertretendes Handeln geben. An diese Stelle soll die Unterstützte Entscheidungsfindung treten. Überredung soll vermieden werden. Die Aufforderung ist, sich selbst zu überprüfen, ob man dem Willen des Betroffenen folgt oder den eigenen in den Vordergrund gestellt hat. Hierfür sind Fallbesprechungen geeignet, die dies beleuchten helfen. Fühlt sich der betreute Mensch durch den Respekt vor seinen Wünschen und seinem Willen ernstgenommen, läuft die Betreuung garantiert problemloser!
Neue Struktur – Basis- und Aufbaumodule
Die Schulungsreihe wird in einer neuen und noch stärker kooperativen Struktur von den Betreuungsvereinen des Landkreises angeboten. Es wird zwei Mal pro Jahr eine Basisschulung mit fünf Modulen geben. Darüber hinaus werden Aufbaumodule angeboten, wozu die Module Kommunikation und Unterstützte Entscheidungsfindung gehören.
Für Ihre Teilnahme werden Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
Wie kommt es zu einer Betreuung? Verfahren der Betreuerbestellung
Eine Betreuung kann von einer betroffenen Person selbst beim Betreuungsgericht beantragt werden oder von jede*r anderen Person angeregt werden. Die Person, die anregt, verpflichtet sich damit zu nichts und es ist nicht gesagt, dass es zu einer Betreuung kommt!
Ob eine Betreuung eingerichtet wird, wird in einem längeren Verfahren intensiv geprüft. Beachten Sie also auch: Bis es zu der Betreuerbestellung kommt, kann mehrere Monate dauern. Warten Sie also nicht zu lang! Geprüft wird in jedem Fall noch durch die Betreuungsbehörde und medizinische Gutachten. Nach dem neuen Betreuungsrecht wird noch intensiver geprüft, ob andere Hilfen die Betreuung vermeiden könnten. Beachten Sie auch: Gegen den Willen einer Person, kann in der Regel keine Betreuung eingerichtet werden (§1814 BGB).
Kosten und Versicherung der ehrenamtlichen Betreuung
Wenn für Sie eine ehrenamtliche Betreuung bestellt wurde, fallen dennoch Kosten an. Zum einen sind das die Gerichtskosten (s. unter Button Berufsbetreuung) und zum anderen der Auslagenersatz, den Ehrenamtliche bei vermögenden Betreuten geltend machen können.
Für den Auslagenersatz gilt ab 01.01.2023 eine Pauschale von 425 Euro. Werden die Belege einzeln eingereicht, kann der Betrag etwas anders ausfallen.
Für ehrenamtlichen Betreuer*innen gilt, dass sie die Pauschale(n) beim Finanzamt angeben müssen.
Ehrenamtliche Betreuer*innen werden automatisch beim Land Hessen Haftpflichtversichert.
Hinweis
Als bevollmächtigte Person sind Sie nicht automatisch haftpflichtversichert. Ist der/die Vollmachtgeber*in sehr vermögend sollten Sie darüber nachdenken, sich angemessen zu versichern!
Team Ehrenamt
Für den Fach- und Erfahrungsaustausch unter ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuer*innen haben wir bisher den Stammtisch für ehrenamtliche Betreuer*innen angeboten. Durch die Neuerungen haben wir uns schweren Herzens aber doch klar entschieden, diese Form des Austausches zu verabschieden. Ab dem neuen Jahr gibt es das Team Ehrenamt, in dem sich die ehrenamtlichen Betreuer*innen und die Verhinderungsbetreuer*innen und Begleiter*innen regelmäßig in unterschiedlicher Form treffen. Teile dieses neuen Formats sind z.B. die Fallbesprechung in der Gruppe (wenn gewünscht), Einzelsupervision und das Zweiergespräch zur Abklärung der Situation bezüglich der Verhinderungsbetreuung.
Wir beantworten gern offen gebliebene Fragen rund um das neue Betreuungsrecht und Ihre Aufgaben! Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung!